Verkaufs- und Lieferbedingungen der „Abteilung Wasserchemie“

der WVE GmbH, Sitz in Kaiserslautern, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern, HRB 2835
Stand: 28.11.2023

1. Geltungsbereich
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend auch "VLB" genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot, Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
2.2. An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich" bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.3. Maßgebend für den Inhalt der Vertragsbeziehung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preise
3.1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, gelten unsere Preise unter Berücksichtigung der Lieferklausel "DPU" (Delivered at Place Unloaded/Geliefert benannter Ort entladen) gemäß Incoterms 2020. Wir tragen die Kosten und Risiken für die Lieferung der Ware an einen vereinbarten Bestimmungsort, an dem die Ware für den Weitertransport entladen werden kann. Kosten, die nicht unter die Lieferklausel "DPU" fallen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Unsere
Preise verstehen sich als Nettopreise.
3.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln, betreffend der Folg en des Zahlungsverzugs.

4. Lieferung, Lieferzeit
4.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
4.3. Ausnahmsweise besteht keine Lieferverpflichtung unsererseits bezüglich der bestellten Ware, wenn höhere Gewalt im Sinne von Nummer 8 dieser VLB vorliegt oder wir die Ware unsererseits trotz ordnungsgemäßer Bestellung nicht rechtzeitig oder richtig von unseren Vorlieferanten erhalten haben (kongruentes Deckungsgeschäft). Wir werden nur dann von unserer Verpflichtung frei, wenn wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben, und wir den Käufer über die vorliegenden
Umstände unverzüglich informiert haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware erstatten wir dem Käufer bereits geleistete Zahlungen. Wir übernehmen nicht das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko). Dies gilt auch für Gattungswaren, also Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben sind. Wir sind nur zur Lieferung aus unserem Warenvorrat und der von uns bei unseren Lieferanten bestellten und von diesen haltbaren Waren verpflichtet.
4.4. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen der Käufer ist nicht berechtigt, die ihm angebotenen Teilleistungen zurückzuweisen.

5. Mängelhaftung
5.1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb von acht Kalendertagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Zur Fristwahrung der Mängelanzeige reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Im Falle der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche gemäß § 377 HGB ausgeschlossen.
5.2. Liegt ein Mangel an der gelieferten Ware vor, ist der Käufer nach seiner Wahl zur Erfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
5.3. Schlägt unsere Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
5.4. Soweit dem Käufer im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.5. Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
5.6. Mängel und Schäden, die der Käufer selbst durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen bei Ingebrauchnahme, Bedienung, Lagerung und Verwendung verursacht, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die in dem der Ware beigefügten Sicherheitsdatenblatt gegebenen Hinweise zur Lagerung und Aufbewahrung der Ware sind vom Käufer einzuhalten. Unsere Waren sind verderblich. Wir liefern ausschließlich Ware mit angemessenem Mindesthaltbarkeitsdatum. Die von uns genannte Haltbarkeitsdauer gilt nur bei sachgemäßer Lagerung.
5.7. Bei verderblicher Ware (Flockungshilfsmitteln, Fällmittel usw.) verjähren Gewährleistungsansprüche, die auf die Verderblichkeit der Ware zurückzuführen sind, entsprechend der im Produktionszertifikat (Technisches Merkblatt), dass der Käufer jederzeit anfordern kann, genannten Lagerzeit (Haltbarkeitsdauer), gerechnet ab Ablieferung der Ware beim Käufer. Je nach Produkt beträgt die maximal zulässige Lagerzeit 3 bis 24 Monate.

6. Höhere Gewalt, Force Majeure Klausel, Härteklausel
Der Eintritt unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen uns zur Verlängerung der Liefertermine und -fristen nach Maßgabe des Umfangs und Andauer dieser Umstände und ihrer Folgen, ohne dem Käufer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder einen Schadensersatzanspruch zu gewähren. Wir als Verkäufer sind bei Vorliegen derartiger Umstände jedoch auch zur gänzlichen oder teilweisen Stornierung des Auftrages bzw. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass der Käufer daraus gegen uns Ersatzansprüche ableiten kann. Als Force Majeure Ereignis im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere höhere Gewalt, Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Pandemien, Unruhen, staatliche Regelungen, Entscheidungen oder sonstige Maßnahmen sowie jegliches sonstiges Ereignis ähnlicher oder nicht ähnlicher Art, das als unvorhersehbarer und vom Parteiwillen unabhängiger Umstand zu qualifizieren ist, anzusehen.
Ist aufgrund des Eintritts unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände dem Verkäufer die weitere Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten aufgrund eines Ereignisses, welches vernünftigerweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erwartet werden konnte und welches der Verkäufer nicht in zumutbarer Weise hätte vermeiden oder überwinden können, beispielsweise wegen gestiegener Produktionskosten aufgrund gestiegener Einkaufspreise, Material- und Rohstoffkosten, Energiekosten, Transportkosten etc. erschwert, wirtschaftlich nicht zumutbar oder unmöglich, sind die Parteien verpflichtet, innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach der Geltendmachung dieser Klausel alternative Vertragsbedingungen auszuhandeln, die eine angemessene Überwindung der Folgen des Ereignisses ermöglichen. Sind die Parteien nicht in der Lage, alternative Vertragsbedingungen gemäß vorstehendem Satz zu vereinbaren, ist die Partei, die sich auf diese Klausel beruft, berechtigt, mit einer Frist von weiteren 14 Kalendertagen den Vertrag zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten.


7. Eigentumsvorbehalt, Eigentumsvorbehaltssicherung
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

8. Datenschutz
8.1. Sämtliche von dem Käufer mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
8.2. Die personenbezogenen Daten des Käufers, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des zwischen dem Käufer und uns abgeschlossenen Kaufvertrages verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von dem Käufer angegebene Adresse. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der Bestandsdaten des Käufers für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Käufers.
8.3. Soweit der Käufer weitere Informationen wünscht oder die von ihm ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung seiner Bestandsdaten abrufen oder widerrufen möchte bzw. der Verwendung seiner Nutzungsdaten widersprechen möchte, kann sich der Käufer jederzeit mit uns in Verbindung setzen.


9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1. Auf den Vertrag und dessen Durchführung ist deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
9.2. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und dem Käufer. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzrecht zu verklagen.
9.3. Erfüllungsort ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, unser Geschäftssitz.

 

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